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Wozu brauche ich als Arbeitgeber eine private Arbeitsvermittlung?
Hilft mir eine private Arbeitsvermittlung bei der Jobsuche?
Fragen, die Ihnen diese Website beantworten will.
Für Arbeitssuchende:
Was wir gern für Sie tun möchten
Das ist unser Ziel:
Gemeinsam mit Ihnen wollen wir Ihren neuen Arbeitsplatz finden. Sie werden von uns individuell bei der Stellensuche beraten und betreut.
Dazu schließen wir mit Ihnen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag, in welchem alle Details, insbesondere die Vergütung, vereinbart werden. Bei Inanspruchnahme eines Vermittlungsgutscheines steht Ihnen unsere professionelle Hilfe völlig kostenlos zur Verfügung.
Im Vordergrund steht zu Beginn eine genaue Bewerberanalyse und die Erstellung Ihres persönlichen Bewerberprofiles. Auf der Grundlage der für Sie zutreffenden Stellenangebote prüfen wir Ihre Bewerbungsunterlagen und zeigen Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf.
Wir knüpfen den Kontakt zu stellensuchenden Unternehmen und vereinbaren für Sie Termine zur Vorstellung. Selbstverständlich bereiten wir Sie auch intensiv auf das Vorstellungsgespräch bei Ihrem möglichen neuen Arbeitgeber vor.
Was können Sie selbst unternehmen?
Wir nehmen uns Zeit für Sie und unterstützen Sie ganz individuell in Ihren Bemühungen bei der Suche nach Ihrem Arbeitsplatz.
Aber der Erfolg ist nicht zuletzt auch abhängig von Ihrem Engagement.
Folgende Punkte sind dabei wichtig:
Überprüfen Sie Ihre persönlichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifizierungsnachweise u.a. regelmäßig auf Vollständigkeit und Aktualität.
Nutzen Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Weiterbildung. Warten Sie nicht, bis Ihnen das Arbeitsamt einen Lehrgang anbietet.
Konzentrieren Sie sich bei der Suche nach Ihrem neuen Arbeitsplatz nicht nur ausschließlich auf Ihren bisherigen Tätigkeitsbereich. Haben Sie Mut, auch etwas Neues anzupacken. Orientieren Sie sich dabei an Ihren persönlichen Stärken.
Bleiben Sie nicht untätig! Suchen Sie auch selbst aktiv nach einer neuen Beschäftigungsmöglichkeit.
Was sonst noch für Sie wichtig ist
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie oder auch Ihr neuer Arbeitgeber Anspruch auf Förderung durch das Arbeitsamt oder andere Stellen.
Dieser Anspruch bleibt erhalten, auch wenn Sie die Dienstleistungen privater Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen. Gern beraten wir Sie dazu. Wir prüfen auch für Sie, ob die persönlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit vorliegen.
Bei Bedarf können Sie auch gern weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen:
Wir führen mit Ihnen Eignungs- und Persönlichkeitstests durch.
Wir bieten Ihnen Beratung zur Berufsfindung.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Wir trainieren mit Ihnen Bewerbungsgespräche.
Woher bekommen Sie Ihren "Vermittlungsgutschein" ?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitssuchende, der länger als 3 Monate arbeitslos ist und Arbeitslosengeld bezieht, Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Auch Arbeitslosenhilfeempfänger und Arbeitnehmer in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) können Ihren Vermittlungsgutschein einfordern. Ausgenommen sind Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen.
Den Vermittlungsgutschein beantragen Sie formlos bei Ihrem Arbeitsamt. Je nach Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit kann dieser Gutschein einen Wert von bis zu 2500 € haben. Der Vermittlungsgutschein ist 3 Monate gültig. Sollte nach dieser Zeit noch keine Vermittlung zu Stande gekommen sein, können Sie problemlos einen neuen Schein bei Ihrem Arbeitsamt anfordern.
Nach einer erfolgreichen Vermittlung in Ihr neues Arbeitsverhältnis entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Wir rechnen auf Grundlage des vorgelegten Vermittlungsgutscheines mit dem Arbeitsamt direkt ab.
Sollten Sie keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, dürfen Sie sich trotzdem vertrauensvoll an uns wenden. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!
Für Arbeitgeber:
Wozu brauchen Sie "Ihre Arbeitsvermittlung"?
Wir machen uns für Sie stark, dass Sie für Ihre freien Stellen den passenden Arbeitnehmer finden. Grundsätzlich ist unser Service für Sie völlig kostenfrei! Wie das möglich ist?
Wir vermitteln Ihnen hauptsächlich Arbeitnehmer, die auf Grund von Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen sogenannten Vermittlungsgutschein haben. Auf der Grundlage dieses Scheines rechnen wir unsere Vermittlungsleistung mit dem Arbeitsamt direkt ab.
Die Personalbeschaffung durch "Ihre Arbeitsvermittlung" hat für Sie den Vorteil, dass uns die Bewerber persönlich bekannt sind. Wir können abschätzen, ob ein Bewerber aufgrund seiner Qualifikation oder Persönlichkeit in Ihr Unternehmen passt. Diese Vorauswahl entlastet Ihre Personalabteilung von vielen uneffektiven Vorstellungsgesprächen.
Was müssen Sie tun?
Sie informieren uns über die Stelle, die Sie besetzen möchten, über die Anforderungen an Ihren zukünftigen Mitarbeiter und über Ihre Gehaltsvorstellungen. Dazu haben wir für Sie ein Formular Stellenangebot vorbereitet. Alternativ können Sie das Formular auch downloaden, ausdrucken und ausgefüllt per Fax oder Post an uns schicken.
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie darüber hinaus:
die Auswertung der Bewerbungsunterlagen
eine Vorauswahl der in Frage kommenden Kandidaten
die Einladung der geeigneten Bewerber zum Vorstellungsgespräch mit Ihnen
die Prüfung der Förderfähigkeit geplanter Neueinstellungen
In einem Vermittlungvertrag regeln wir mit Ihnen die erforderlichen Bedingungen. Grundsätzlich ist das Anzeigen offener Stellen für Sie kostenfrei!Wir arbeiten ausschließlich erfolgsorientiert, das heißt, nur bei Einstellung eines Arbeitnehmers wird das Honorar fällig, welches im Regelfall das Arbeitsamt zahlt.